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Pflegekasse & Finanzierung · Lesezeit 7 Min. · Stand: Oktober 2026

Pflegegeld-Tabelle 2026: Alle Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Hier finden Sie alle Beträge für 2026 in einer Übersicht, dazu die wichtigsten Regeln zum Pflegegeld, die Kombinationsleistung und den aktuellen Stand der Pflegereform 2027.

Das Wichtigste in Kürze

Pflegegeld 2026: 347 € bis 990 €

Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € im Monat. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €.

Pflegegeld ist frei verwendbar

Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und darf an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Für Angehörige ist es in der Regel steuerfrei. Ein Nachweis der Verwendung ist nicht nötig.

Beratungsbesuch nicht vergessen

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Sonst kann die Kasse kürzen.

Pflegegeld-Tabelle 2026: alle Leistungen je Pflegegrad

Die folgenden Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und unverändert für 2026. Alle Angaben sind monatliche Höchstbeträge, sofern nicht anders angegeben.
  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung. Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel 42 €, Hausnotruf 25,50 €, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme.
  • Pflegegrad 2: Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistung 796 €, Umwandlungsanspruch bis 318,40 €, Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege 721 €, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr.
  • Pflegegrad 3: Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung 1.497 €, Umwandlungsanspruch bis 598,80 €, Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege 1.357 €, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr.
  • Pflegegrad 4: Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung 1.859 €, Umwandlungsanspruch bis 743,60 €, Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege 1.685 €, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr.
  • Pflegegrad 5: Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung 2.299 €, Umwandlungsanspruch bis 919,60 €, Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege 2.085 €, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 € im Jahr.
Für alle Pflegegrade zusätzlich: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € im Monat, Hausnotruf 25,50 € im Monat, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € je Maßnahme, Wohngruppenzuschlag 224 € im Monat. Die vollständige Tabelle gibt es unten als PDF zum Ausdrucken.

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhält, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügt und es meist an die pflegenden Angehörigen weitergibt. Ein Verwendungsnachweis ist nicht nötig.
Das Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab dem Bescheid. Deshalb lohnt es sich, den Antrag bei der Pflegekasse sofort zu stellen, sobald Hilfe nötig wird, auch wenn die Begutachtung erst Wochen später stattfindet.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung? Die Kombinationsleistung

Sie müssen sich nicht entscheiden. Nutzt ein Pflegedienst nur einen Teil der Sachleistung, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 50 % der Sachleistung ab (748,50 €). Dann bleiben 50 % des Pflegegelds, also 299,50 €.
Dasselbe Prinzip gilt für den Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Sachleistung dürfen für anerkannte Alltagsbegleitung genutzt werden, das Pflegegeld sinkt um denselben Prozentsatz. Der Entlastungsbetrag von 131 € kommt dagegen immer obendrauf und kürzt nichts.

Pflicht für Pflegegeld-Empfänger: der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Der Besuch ist kostenlos, wird von einem Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt und dient der Qualitätssicherung sowie der Unterstützung der Angehörigen. Jeder zweite Besuch darf per Videokonferenz stattfinden. Wer den Nachweis versäumt, riskiert eine Kürzung oder den Entzug des Pflegegelds.

Wann wird das Pflegegeld weitergezahlt, wann gekürzt?

  • Krankenhaus oder Reha: Das Pflegegeld läuft für die ersten vier Wochen in voller Höhe weiter.
  • Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege: Für bis zu acht Wochen im Jahr wird das halbe Pflegegeld weitergezahlt.
  • Stundenweise Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag: Das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Das ist der Grund, warum sich stundenweise Alltagsbegleitung über die Verhinderungspflege besonders lohnt.
  • Umwandlungsanspruch: Das Pflegegeld sinkt anteilig, maximal um 40 %.
  • Fehlender Beratungsbesuch: Kürzung bis hin zum Entzug.

Pflegegeld und Alltagsbegleitung: Wie passt das zusammen?

Alltagsbegleitung durch ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot wie Helfende Engel lässt sich mit drei Budgets finanzieren, ohne dass das Pflegegeld verloren geht: mit dem Entlastungsbetrag (keine Kürzung), mit der stundenweisen Verhinderungspflege (keine Kürzung) und mit dem Umwandlungsanspruch (anteilige Kürzung). Viele Familien in Solingen nutzen so 10 bis 20 Stunden Unterstützung im Monat und behalten den Großteil des Pflegegelds. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

Ausblick: Pflegereform 2027

Die Pflegegeld-Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Für 2027 plant die Bundesregierung eine größere Reform: Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und weitere Leistungen sollen zu einem Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat zusammengefasst werden, für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre bis zu 300 €. Noch ist nichts beschlossen. Den aktuellen Stand halten wir auf unserer Seite zur Pflegereform 2027 fest.

Gut zu wissen

Pflegende Angehörige, die wegen der Pflege weniger arbeiten, erhalten über die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse, der Antrag lohnt sich.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 37 SGB XI (Pflegegeld), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung, Umwandlungsanspruch), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 41 SGB XI (Tagespflege), § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 30 SGB XI (Dynamisierung). Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Pflegekasse.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Die Tabelle zum Mitnehmen

Mein Pflegebudget 2026

Die komplette Leistungstabelle je Pflegegrad als PDF plus Rechenblatt für Ihre Stunden Alltagsbegleitung. 2 Seiten.

Checkliste Begutachtung

Noch kein Pflegegrad oder Höherstufung geplant? Vom Antrag bis zum Widerspruch alles auf einen Blick. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Erstgespräch, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Wird das Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Kürzt Alltagsbegleitung mein Pflegegeld?

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?

Welche Leistungen nutzen Sie noch nicht?

Viele Familien lassen Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch oder Verhinderungspflege ungenutzt. Wir prüfen Ihr Budget im kostenlosen Erstgespräch und zeigen, wie viele Stunden Alltagsbegleitung in Solingen und Umgebung möglich sind.

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