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Kontakt & häufige Fragen

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Kostenrahmen

Kostenrahmen verständlich erklärt

Transparente Preise sind uns wichtig. Hier sehen Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Leistungen der Pflegekasse dafür infrage kommen.

Unsere Preise

  • 38,00 € pro Stunde – viertelstundengenau abgerechnet
  • 5 € Anfahrt je Einsatz – höchstens 43 € für einen einstündigen Einsatz
  • Beides rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – im Rahmen Ihres Budgets ohne Zuzahlung
  • Parkgebühren nur nach Beleg

Mögliche Budgets der Pflegekasse

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI) – Stand 2026
  • Umwandlungsanspruch: ab Pflegegrad 2 kann ein Teil der nicht genutzten Pflegesachleistung eingesetzt werden (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
  • Verhinderungspflege: je nach Situation zusätzlich nutzbar
  • Ab 2027 geplant: Sozialraumbudget bis 175 € (bis 25 Jahre: 300 €), Pflegegrad 1 ohne Entlastungsbetrag – mehr zur Pflegereform

Rechenbeispiel Pflegegrad 1 (vereinfacht)

3 Einsätze à 1 Stunde im Monat: 3 × (38 € + 5 € Anfahrt) = 129,00 €. Das liegt innerhalb des Entlastungsbetrags von 131 € – sofern dieser noch nicht anderweitig genutzt wird, ist in diesem Beispiel keine Zuzahlung nötig.
Wichtig: Das Beispiel dient der Orientierung. Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab (Pflegegrad, bereits genutzte Leistungen, Vorgaben der Kasse). Leistungen, die über die verfügbaren Budgets hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt. Wir besprechen das immer vorher mit Ihnen.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an: 0212 88135713.
Was ist ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI?
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Was kostet eine Stunde Alltagsbegleitung?
Muss ich in Vorkasse gehen?
Brauche ich einen Pflegegrad?
Übernehmen Sie auch Pflege oder Fahrdienste?
Begleiten Sie auch Kinder und Jugendliche?
In welchen Orten sind Sie im Einsatz?
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