Was wir für Ihr Kind tun
Jedes Kind ist anders. Wir lernen Ihr Kind und seine Bedürfnisse in Ruhe kennen und gestalten die Begleitung gemeinsam mit Ihnen.
Kinderbegleitung
- Spielen, Basteln, Vorlesen und gemeinsame Aktivitäten
- Verlässliche Tagesstruktur und Orientierung
- Begleitung zu Kita, Schule, Therapie und Arztterminen
- Betreuung zu Hause, damit Eltern Termine wahrnehmen können
Jugendbegleitung
- Begleitung zu Schule, Ausbildungs- und Behördenterminen
- Freizeitgestaltung, Hobbys und soziale Kontakte
- Unterstützung bei Alltagsaufgaben – auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Entlastung für Eltern – mit gutem Gefühl
Sie vertrauen uns das Wichtigste an. Deshalb nehmen wir Sicherheit und Absprachen besonders ernst.
Erweitertes Führungszeugnis
Wer bei uns Kinder und Jugendliche begleitet, legt ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Klare Übergaben
Abholung, Übergabe und Absprachen laufen immer über Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte.
Geschultes Team
Basisqualifikation nach AnFöVO NRW, regelmäßige Fortbildungen und Erste-Hilfe-Kenntnisse.
Wie wird die Familienbegleitung finanziert?
Auch Kinder und Jugendliche können einen Pflegegrad haben – zum Beispiel bei chronischer Erkrankung, Behinderung oder Entwicklungsverzögerung. Dann stehen dieselben Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung wie bei Erwachsenen.
Ihr Kind hat einen Pflegegrad
38 € pro Stunde plus 5 € Anfahrt je Einsatz – beides rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, z. B. über den Entlastungsbetrag (131 € im Monat, § 45b SGB XI). Solange die Leistungen im Budget liegen, ist keine Zuzahlung nötig. Gut zu wissen: Laut Reformentwurf sollen Kinder und junge Erwachsene bis 25 ab 2027 bis zu 300 € im Monat erhalten.
Noch kein Pflegegrad?
Wir prüfen gemeinsam, ob ein Antrag sinnvoll ist, und unterstützen Sie dabei. Unabhängig davon ist eine Begleitung als Selbstzahler möglich – die Konditionen nennen wir Ihnen gern im Erstgespräch.