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Stand: Gesetzentwurf vom 30.09.2026

Pflegereform 2027: Was sich ändern soll

Neue Budgets, weniger für Pflegegrad 1: Wir erklären verständlich, was geplant ist, was heute noch gilt und was Sie jetzt tun können.
Gilt 2026

Das gilt heute – unverändert

  • Entlastungsbetrag 131 € im Monat für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Pflege (§ 45b SGB XI)
  • Ab Pflegegrad 2 zusätzlich der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
  • Abrechnung unserer Alltagsbegleitung direkt mit der Pflegekasse
  • Bis eine Reform in Kraft tritt, ändert sich an Ihren Ansprüchen nichts
Geplant ab 2027

Das sieht der Gesetzentwurf vor

  • Pflegegrad 2–5: Der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget – bis zu 175 € im Monat (statt 131 €) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25: Sozialraumbudget bis zu 300 € im Monat
  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll entfallen. Stattdessen sind mehr Beratung und eine neue Pflegebegleitung vorgesehen
  • Das Pflegegeld soll zum höheren Entlastungsbudget werden, neu ist ein Überbrückungsbudget für Pflegenotfälle
Wichtig: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat können Beträge, Starttermine und Details noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stand Oktober 2026).

Was bedeutet die Reform für Sie?

Je nach Pflegegrad wirkt die geplante Reform sehr unterschiedlich. So ordnen wir es ein:

Sie haben Pflegegrad 1

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, solange er gilt. Wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein – wir helfen bei der Vorbereitung. Auch nach der Reform ist Alltagsbegleitung als Selbstzahler möglich.

Sie haben Pflegegrad 2–5

Laut Entwurf steigt Ihr Budget für Alltagsbegleitung von 131 € auf bis zu 175 € im Monat. Das Sozialraumbudget ist ausdrücklich für anerkannte Angebote wie unseres gedacht – also mehr Stunden Begleitung möglich.

Ihr Kind hat einen Pflegegrad

Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (ab Pflegegrad 2) sind bis zu 300 € im Monat vorgesehen – mehr als doppelt so viel wie heute. Das schafft spürbar mehr Entlastung für Familien.

Häufige Fragen zur Pflegereform

Ist die Pflegereform schon beschlossen?
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Verliere ich meinen Pflegegrad durch die neue Begutachtung?
Was sollte ich jetzt tun?

Unsicher, was die Reform für Sie bedeutet?

Wir schauen uns Ihre Situation an und erklären Ihnen in Ruhe, welche Leistungen Ihnen heute zustehen – kostenlos und unverbindlich.