Gilt 2026
Das gilt heute – unverändert
- Entlastungsbetrag 131 € im Monat für alle Pflegegrade 1–5 bei häuslicher Pflege (§ 45b SGB XI)
- Ab Pflegegrad 2 zusätzlich der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
- Abrechnung unserer Alltagsbegleitung direkt mit der Pflegekasse
- Bis eine Reform in Kraft tritt, ändert sich an Ihren Ansprüchen nichts
Geplant ab 2027
Das sieht der Gesetzentwurf vor
- Pflegegrad 2–5: Der Entlastungsbetrag wird zum Sozialraumbudget – bis zu 175 € im Monat (statt 131 €) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25: Sozialraumbudget bis zu 300 € im Monat
- Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag soll entfallen. Stattdessen sind mehr Beratung und eine neue Pflegebegleitung vorgesehen
- Das Pflegegeld soll zum höheren Entlastungsbudget werden, neu ist ein Überbrückungsbudget für Pflegenotfälle
Wichtig: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat können Beträge, Starttermine und Details noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist. Quelle: Bundesgesundheitsministerium, FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stand Oktober 2026).
Was bedeutet die Reform für Sie?
Je nach Pflegegrad wirkt die geplante Reform sehr unterschiedlich. So ordnen wir es ein:
Sie haben Pflegegrad 1
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, solange er gilt. Wenn sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht hat, kann ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll sein – wir helfen bei der Vorbereitung. Auch nach der Reform ist Alltagsbegleitung als Selbstzahler möglich.
Sie haben Pflegegrad 2–5
Laut Entwurf steigt Ihr Budget für Alltagsbegleitung von 131 € auf bis zu 175 € im Monat. Das Sozialraumbudget ist ausdrücklich für anerkannte Angebote wie unseres gedacht – also mehr Stunden Begleitung möglich.
Ihr Kind hat einen Pflegegrad
Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (ab Pflegegrad 2) sind bis zu 300 € im Monat vorgesehen – mehr als doppelt so viel wie heute. Das schafft spürbar mehr Entlastung für Familien.
Häufige Fragen zur Pflegereform
Ist die Pflegereform schon beschlossen?
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Verliere ich meinen Pflegegrad durch die neue Begutachtung?
Was sollte ich jetzt tun?