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Familien & Kinder · Lesezeit 6 Min. · Stand: Oktober 2026

Entlastungsbetrag für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad: So entlasten Familien ihren Alltag

Auch Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad haben Anspruch auf 131 € im Monat. Viele Eltern in Solingen wissen nicht, dass sie damit Begleitung zu Kita, Schule, Therapie und Freizeit finanzieren können. Wir erklären die Regeln, die Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern und was die Pflegereform 2027 für Familien plant.

Das Wichtigste für Familien in Kürze

131 € auch für Kinder

Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 unabhängig vom Alter. Er kann für Begleitung, Betreuung und Entlastung der Eltern eingesetzt werden.

Begutachtung im Altersvergleich

Bei Kindern zählt, wie viel mehr Hilfe sie brauchen als gesunde Gleichaltrige. Kinder bis 18 Monate werden einen Pflegegrad höher eingestuft.

Reform plant 300 € bis 25 Jahre

Der Gesetzentwurf zur Pflegereform 2027 sieht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von bis zu 300 € vor.

Haben Kinder Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Ja. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jeder pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause lebt. Das Alter spielt keine Rolle. Ein Kind mit Pflegegrad hat also genauso Anspruch auf 131 € im Monat wie ein älterer Mensch. Trotzdem bleibt das Geld in vielen Familien ungenutzt, weil Eltern gar nicht wissen, dass es diese Leistung gibt oder wofür sie eingesetzt werden darf.

Wofür Familien die 131 € einsetzen können

Der Betrag darf für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Für Kinder und Jugendliche heißt das bei Helfende Engel zum Beispiel:
  • Begleitung zu Kita, Schule, Therapie, Arzt oder Freizeitangeboten, wenn die Eltern arbeiten oder Geschwister versorgen müssen
  • Betreuung zu Hause mit Tagesstruktur, Spielen, Hausaufgaben und Aktivierung
  • Teilhabe: Sportverein, Spielplatz, Bücherei, Freunde treffen, mit einer vertrauten Begleitperson
  • Entlastung der Eltern: ein fester Nachmittag in der Woche, an dem Mutter oder Vater Zeit für sich, für Geschwister oder für Termine haben
Die Übergabe läuft immer über die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Unsere Begleiterinnen für Kinder haben ein erweitertes Führungszeugnis und sind auf die Arbeit mit jungen Menschen vorbereitet.

Pflegegrad bei Kindern: Was anders ist

Kinder brauchen natürlich Hilfe, jedes Kleinkind muss angezogen und gefüttert werden. Deshalb vergleicht der Medizinische Dienst bei der Begutachtung den Hilfebedarf mit dem eines gesunden Kindes gleichen Alters. Nur der Mehrbedarf zählt. Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft, weil ihr Bedarf schwer zu bewerten ist. Bei chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, Autismus, ADHS mit starkem Betreuungsbedarf oder Behinderungen ist ein Pflegegrad oft möglich, auch wenn viele Eltern das nicht vermuten.
Der Antrag läuft wie bei Erwachsenen formlos über die Pflegekasse, bei der das Kind familienversichert ist. Wir helfen Eltern bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Weitere Leistungen für Familien

  • Pflegegeld ab Pflegegrad 2 (347 € bis 990 €), frei verwendbar, meist für die pflegenden Eltern
  • Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2: bis zu 40 % der Pflegesachleistung zusätzlich für Alltagsbegleitung
  • Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2: bis zu 3.539 € im Jahr, wenn die Eltern als Pflegepersonen verhindert sind, auch stundenweise
  • Kinderkrankengeld und Pflegeunterstützungsgeld über die Krankenkasse, wenn Eltern kurzfristig zu Hause bleiben müssen

Pflegereform 2027: Was für Familien geplant ist

Der Gesetzentwurf vom September 2026 sieht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von bis zu 300 € im Monat vor, mehr als das Doppelte des heutigen Entlastungsbetrags. Das Geld soll ausdrücklich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht sein. Für Familien in Solingen wäre das eine deutliche Verbesserung. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, bis dahin gilt der Entlastungsbetrag von 131 €.

Gut zu wissen

Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Er sammelt sich im Kalenderjahr an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Für viele Familien ist das ein vierstelliger Betrag, der einfach liegen bleibt.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 45b SGB XI, § 15 Abs. 7 SGB XI (Begutachtung von Kindern), § 45a SGB XI. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Kostenlose Vorlagen für Eltern

Checkliste und Tagebuch für den Antrag Ihres Kindes

Checkliste Pflegegrad für Kinder

Wann ein Pflegegrad infrage kommt, welche Unterlagen Sie brauchen und was Ihrem Kind zusteht. PDF, 2 Seiten.

Pflegetagebuch für 14 Tage

Den zusätzlichen Hilfebedarf gegenüber Gleichaltrigen Tag für Tag festhalten. PDF, 4 Seiten.

Checkliste Begutachtung

Vom Antrag bis zum Widerspruch, auch für die Begutachtung von Kindern geeignet. PDF, 2 Seiten.

Häufige Fragen von Eltern

Mein Kind hat ADHS oder Autismus. Gibt es einen Pflegegrad?

Darf die Begleitperson mein Kind allein betreuen?

Kann die Begleitung mein Kind zur Schule bringen?

Was ist mit Geschwisterkindern?

Entlastung für Ihre Familie in Solingen

Wir lernen Ihr Kind in Ruhe kennen und finden die Begleiterin, die zu ihm passt. Das Erstgespräch ist kostenlos, gern bei Ihnen zu Hause.

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Antrag, Begutachtung und Widerspruch, auch für Kinder.

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Bis zu 3.539 € im Jahr, wenn Eltern als Pflegepersonen verhindert sind.

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