Zum Inhalt springen
Pflegekasse & Finanzierung · Lesezeit 5 Min. · Stand: Oktober 2026

Entlastungsbetrag ansparen: Restbeträge bis 30. Juni nutzen statt verfallen lassen

Jeden Monat 131 €, die oft einfach liegen bleiben: Nicht genutzter Entlastungsbetrag sammelt sich an und kann noch bis Mitte des Folgejahres eingesetzt werden. Wir zeigen, wie Sie Ihr Guthaben herausfinden, wie viel davon Sie noch retten können und wofür sich ein größerer Betrag besonders lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

Automatisch angespart

Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich im Kalenderjahr an. Ein Antrag ist nicht nötig. Zwölf Monate ergeben 1.572 €.

Frist: 30. Juni des Folgejahres

Der Rest aus dem Vorjahr kann noch bis zum 30. Juni eingesetzt werden. Danach verfällt er unwiderruflich.

Guthaben erfragen

Die Pflegekasse nennt auf Nachfrage den offenen Betrag. Mit einer Vollmacht übernehmen wir diese Anfrage für Sie.

So funktioniert das Ansparen

Der Entlastungsbetrag von 131 € wird jeden Monat gutgeschrieben, auch wenn Sie ihn nicht nutzen. Innerhalb eines Kalenderjahres sammeln sich die Beträge an: Nach drei Monaten sind es 393 €, nach einem halben Jahr 786 €, nach zwölf Monaten 1.572 €. Sie müssen dafür nichts beantragen, die Kasse führt das Guthaben automatisch.
Was am 31. Dezember übrig ist, wird ins nächste Jahr übertragen und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfällt der Rest aus dem Vorjahr endgültig. Das laufende Jahr beginnt parallel wieder mit 131 € im Januar.

Rechenbeispiel: Wie viel ist noch da?

Frau S. hat seit Januar 2026 Pflegegrad 2 und den Entlastungsbetrag nie genutzt. Im Oktober 2026 hat sie 10 × 131 € = 1.310 € Guthaben. Bis Dezember kommen noch 262 € dazu. Insgesamt kann sie bis zum 30. Juni 2027 also 1.572 € aus dem Jahr 2026 ausgeben, zusätzlich zu den monatlichen 131 € des Jahres 2027.
Mit unserem Stundensatz von 38 € plus 5 € Anfahrt entspricht das rund 36 einstündigen Einsätzen oder etwa 19 zweistündigen Einsätzen, die Frau S. in den nächsten acht Monaten zusätzlich nutzen kann, ohne etwas dazuzuzahlen.

So finden Sie Ihr Guthaben heraus

  1. Rufen Sie Ihre Pflegekasse an und fragen Sie nach dem „noch verfügbaren Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI“ für das laufende und das vergangene Jahr.
  2. Prüfen Sie, ob bereits andere Anbieter darüber abgerechnet haben, etwa eine Tagespflege oder ein Pflegedienst.
  3. Oder Sie geben uns eine Vollmacht zur Budgetauskunft. Dann fragen wir für Sie nach und erklären Ihnen das Ergebnis.

Wofür sich ein größerer Betrag besonders lohnt

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt: mehrere Wochen tägliche Unterstützung beim Einkauf, im Haushalt und bei Terminen
  • Wenn Angehörige im Urlaub sind: tägliche Besuche, damit niemand allein ist
  • Für Menschen mit Demenz: intensive Begleitung an mehreren Tagen pro Woche, um Tagesstruktur aufzubauen
  • Für Familien mit Kindern mit Pflegegrad: Begleitung in den Ferien oder bei Therapieblöcken

Drei Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Zu spät anfangen: Wer im Juni des Folgejahres noch 1.000 € übrig hat, kann sie kaum noch sinnvoll einsetzen. Planen Sie spätestens im Frühjahr.
  • Falscher Anbieter: Nur anerkannte Angebote nach § 45a SGB XI, Tages- oder Kurzzeitpflege und Pflegedienste dürfen abrechnen. Eine private Haushaltshilfe geht nicht.
  • Belege vergessen: Wer selbst einreicht, braucht Rechnungen mit Datum, Leistung und Dauer. Einfacher ist die direkte Abrechnung über eine Abtretungserklärung.

Gut zu wissen

Das Ansparen gilt nur für den Entlastungsbetrag. Die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) und der Umwandlungsanspruch werden nicht ins Folgejahr übertragen. Wer mehrere Budgets hat, nutzt diese deshalb zuerst und hebt den Entlastungsbetrag auf, wenn nötig.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 45b Abs. 1 und 2 SGB XI. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Guthaben erteilt Ihre Pflegekasse.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Guthaben einplanen statt verfallen lassen

Mein Pflegebudget 2026

Mit Zeile für angesparten Entlastungsbetrag: So verteilen Sie Ihr Guthaben bis zum 30. Juni. PDF, 2 Seiten.

Checkliste Erstgespräch

Inklusive Vollmacht zur Budgetauskunft, damit wir Ihr Guthaben bei der Kasse erfragen können. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zum Ansparen

Muss ich das Ansparen beantragen?

Kann ich den angesparten Betrag auf einmal ausgeben?

Was ist, wenn der Pflegegrad erst im Laufe des Jahres bewilligt wurde?

Gilt das Ansparen auch nach der Pflegereform?

Wie viel Guthaben haben Sie noch?

Mit Ihrer Vollmacht fragen wir bei der Pflegekasse nach und planen mit Ihnen, wie Sie den Betrag bis zur Frist sinnvoll einsetzen. Kostenlos und unverbindlich.

Passende Ratgeber-Beiträge

Entlastungsbetrag 131 €

Die Grundlagen: Wer ihn bekommt und wofür er gilt.

Was kostet Alltagsbegleitung?

So viele Stunden bekommen Sie für Ihr Guthaben.

Pflegegrad 1: Leistungen

Warum Ansparen bei Pflegegrad 1 jetzt besonders wichtig ist.