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Kosten · Lesezeit 6 Min. · Stand: Oktober 2026

Was kostet Alltagsbegleitung? Preise, Pflegekasse und Rechenbeispiele

Transparent und ohne Kleingedrucktes: Hier erfahren Sie, was eine Stunde Alltagsbegleitung bei Helfende Engel kostet, welche Budgets der Pflegekasse dafür infrage kommen und wie viele Stunden je Pflegegrad in vielen Fällen ohne Eigenanteil möglich sind.

Unsere Preise auf einen Blick

38 € pro Stunde

Viertelstundengenau abgerechnet, ohne Mehrwertsteuer. Gilt für Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt gleichermaßen.

5 € Anfahrt je Einsatz

Ein einstündiger Einsatz kostet damit höchstens 43 €. Parkgebühren berechnen wir nur nach Beleg.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Beides rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Solange die Leistungen in Ihrem Budget liegen, ist keine Zuzahlung nötig.

So setzen sich die Kosten zusammen

Unsere Alltagsbegleitung kostet 38,00 € pro Stunde, abgerechnet auf die Viertelstunde genau. Dazu kommen 5,00 € Anfahrt je Einsatz, egal wo in Solingen und Umgebung Sie wohnen. Ein einstündiger Besuch kostet damit höchstens 43 €, ein zweistündiger 81 €. Parkgebühren berechnen wir nur, wenn sie tatsächlich anfallen, und nur nach Beleg. Umsatzsteuer fällt auf diese Leistungen nicht an.
Der Preis ist für alle Tätigkeiten gleich: Gespräche und Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu Arzt, Einkauf oder Behörde, Hilfe im Haushalt oder die Betreuung eines Kindes mit Pflegegrad.

Wer zahlt: Die Budgets der Pflegekasse

Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Dafür kommen je nach Pflegegrad mehrere Töpfe infrage:
  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI)
  • Umwandlungsanspruch: ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Pflegesachleistung, also 318,40 € bis 919,60 € im Monat (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
  • Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 € im Jahr, wenn eine Pflegeperson verhindert ist (§ 39 SGB XI)
Beides, Stundensatz und Anfahrt, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Solange die Leistungen in Ihrem Budget liegen, ist keine Zuzahlung nötig.

Rechenbeispiel Pflegegrad 1

Drei Einsätze à eine Stunde im Monat: 3 × (38 € + 5 €) = 129 €. Das liegt innerhalb des Entlastungsbetrags von 131 €. Sofern der Betrag nicht anderweitig genutzt wird, ist in diesem Beispiel keine Zuzahlung nötig. Wer den Entlastungsbetrag in den Vormonaten nicht genutzt hat, kann die angesparten Beträge zusätzlich für intensivere Begleitung einsetzen.

Rechenbeispiel Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag 131 € plus Umwandlungsanspruch 318,40 € ergeben 449,40 € im Monat. Damit sind zum Beispiel zehn einstündige Einsätze (430 €) oder fünf zweistündige Einsätze (405 €) möglich. Je nach Situation kommen so etwa 8 bis 11 Stunden Alltagsbegleitung im Monat zusammen. Bei Pflegegrad 3 bis 5 ist das Umwandlungsbudget entsprechend höher.
Wichtig: Der Umwandlungsanspruch zählt als Pflegesachleistung und mindert das Pflegegeld anteilig. Ob und in welchem Umfang sich die Umwandlung für Sie lohnt, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.

Was ist, wenn das Budget nicht reicht?

Leistungen, die über die verfügbaren Budgets der Pflegekasse hinausgehen, stellen wir privat in Rechnung. Das besprechen wir immer vorher mit Ihnen, es gibt keine Überraschungen. Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere Alltagsbegleitung als Selbstzahler buchen, zum Beispiel während der Wartezeit auf den Bescheid.

So läuft die Abrechnung ab

  1. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Pflegegrad, Wünsche und das verfügbare Budget.
  2. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Damit darf die Pflegekasse direkt an uns zahlen.
  3. Nach jedem Einsatz bestätigen Sie die geleisteten Stunden.
  4. Wir reichen monatlich die Leistungsnachweise bei der Kasse ein. Sie erhalten eine Kopie.

Gut zu wissen

Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab: Pflegegrad, bereits genutzte Leistungen und Vorgaben der Kasse. Die Beispiele dienen der Orientierung. Ab 2027 soll laut Gesetzentwurf das Sozialraumbudget von bis zu 175 € den Entlastungsbetrag ersetzen.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 45b SGB XI, § 45a Abs. 4 SGB XI, § 39 SGB XI, § 42a SGB XI. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Rechnen Sie Ihr Budget selbst nach

Mein Pflegebudget 2026

Alle Leistungen je Pflegegrad plus Rechenblatt: Budget ÷ 43 € = einstündige Einsätze. PDF, 2 Seiten.

Checkliste Erstgespräch

Was Sie bereitlegen sollten, was wir mitbringen und welche Fragen Sie uns stellen sollten. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zu den Kosten

Muss ich in Vorleistung gehen?

Gibt es eine Mindestdauer pro Einsatz?

Was ist, wenn ich noch keinen Pflegegrad habe?

Gibt es versteckte Kosten?

Wie viele Stunden sind bei Ihnen möglich?

Wir rechnen Ihr persönliches Budget durch und sagen Ihnen ehrlich, was die Pflegekasse übernimmt. Kostenlos und unverbindlich.

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