Zum Inhalt springen
Startseite › Ratgeber › Entlastungsbetrag
Pflegekasse & Finanzierung · Lesezeit 6 Min. · Stand: Oktober 2026

Entlastungsbetrag 131 €: So nutzen Sie ihn für Alltagsbegleitung in Solingen

Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, bekommt von der Pflegekasse jeden Monat 131 € für Unterstützung im Alltag. Viele Familien in Solingen wissen das nicht und lassen das Geld verfallen. Hier erfahren Sie, wofür der Betrag gedacht ist, wie die Abrechnung läuft und wie Sie ihn ohne Papierkram nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

131 € jeden Monat

Für alle Pflegegrade 1 bis 5, wenn Sie zu Hause leben. Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung, ohne Kürzung.

Keine Vorkasse nötig

Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.

Restbeträge bis 30. Juni

Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt er 131 € im Monat und steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Hilfen bis zu dieser Höhe.
Der Betrag ist zweckgebunden. Er darf nur für anerkannte Leistungen eingesetzt werden, zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unsere Alltagsbegleitung, für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste.

Wofür können Sie die 131 € einsetzen?

In Nordrhein-Westfalen können Sie den Entlastungsbetrag unter anderem für folgende Hilfen nutzen:
  • Alltagsbegleitung durch ein anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI: Gespräche, Spaziergänge, Begleitung zu Arzt, Einkauf und Terminen, Hilfe im Haushalt
  • Betreuungsgruppen und Helferkreise, etwa für Menschen mit Demenz
  • Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind
  • Leistungen ambulanter Pflegedienste; ab Pflegegrad 2 allerdings nicht für körperbezogene Pflege
Nicht möglich ist der Einsatz für private Haushaltshilfen, Nachbarn oder Angehörige ohne Anerkennung. Dafür fehlt die landesrechtliche Anerkennung nach der AnFöVO NRW. Helfende Engel ist in Solingen anerkannt, deshalb können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

So läuft die Abrechnung ohne Papierkram

Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht gesondert beantragen. Er steht Ihnen mit dem Pflegegrad automatisch zu. Damit Sie nicht in Vorleistung gehen, rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. So funktioniert es:
  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Pflegegrad, Wünsche und das verfügbare Budget, gern bei Ihnen zu Hause.
  2. Abtretungserklärung unterschreiben: Damit darf die Kasse direkt an uns zahlen. Das Formular bringen wir mit.
  3. Einsätze starten: Ihre feste Alltagsbegleiterin kommt zu den vereinbarten Zeiten. Sie bestätigen die Stunden.
  4. Monatliche Abrechnung: Wir reichen die Leistungsnachweise bei der Kasse ein. Sie bekommen eine Kopie zur Übersicht.

Rechenbeispiel: Wie viele Stunden sind mit 131 € möglich?

Unsere Alltagsbegleitung kostet 38 € pro Stunde plus 5 € Anfahrt je Einsatz. Drei Einsätze à einer Stunde im Monat kosten also 3 × 43 € = 129 €. Das passt in den Entlastungsbetrag, sodass in diesem Beispiel keine Zuzahlung nötig ist.
Ab Pflegegrad 2 kommt häufig der Umwandlungsanspruch hinzu: Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung dürfen zusätzlich für Alltagsbegleitung verwendet werden. Dann sind je nach Pflegegrad etwa 8 bis 11 Stunden im Monat möglich. Alle Details finden Sie im Beitrag Was kostet Alltagsbegleitung?

Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Kalenderjahr an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfällt das Geld. Wer seit Januar nichts genutzt hat, hat im Oktober bereits 1.310 € angespart. Wie Sie solche Restbeträge sinnvoll nutzen, lesen Sie unter Entlastungsbetrag ansparen.

Was ändert sich mit der Pflegereform 2027?

Die Bundesregierung plant, den Entlastungsbetrag ab 2027 in ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat umzuwandeln (für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre bis zu 300 €). Für Pflegegrad 1 soll der Betrag dagegen entfallen. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, bis dahin gilt alles wie beschrieben. Den aktuellen Stand erklären wir auf der Seite Pflegereform 2027.

Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag kürzt weder Ihr Pflegegeld noch Ihre Pflegesachleistung. Er kommt immer zusätzlich dazu. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Guthaben, wenn Sie unsicher sind, wie viel noch offen ist. Auf Wunsch übernehmen wir diese Anfrage mit einer Vollmacht für Sie.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag), AnFöVO NRW. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Anspruch erteilt Ihre Pflegekasse.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Ihr Budget auf einen Blick

Mein Pflegebudget 2026

Alle Leistungen je Pflegegrad in einer Tabelle plus Rechenblatt für Ihre Stundenzahl. PDF, 2 Seiten.

Checkliste Erstgespräch

Was Sie bereitlegen sollten, damit wir Ihr Guthaben und Ihre Stunden sofort berechnen können. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Bekomme ich die 131 € ausgezahlt?

Kann ich den Entlastungsbetrag für eine private Putzhilfe nutzen?

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze?

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Wie viel Entlastungsbetrag steht Ihnen noch zu?

Wir prüfen gemeinsam Ihr Budget und erklären in Ruhe, wie viele Stunden Alltagsbegleitung in Solingen für Sie möglich sind. Kostenlos und unverbindlich.

Passende Ratgeber-Beiträge

Pflegekasse

Entlastungsbetrag ansparen

Restbeträge aus dem Vorjahr bis 30. Juni nutzen: So rechnen Sie Ihr Guthaben aus.
Pflegekasse

Umwandlungsanspruch erklärt

Ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagsbegleitung einsetzen.
Kosten

Was kostet Alltagsbegleitung?

Preise, Rechenbeispiele je Pflegegrad und was die Pflegekasse übernimmt.