Zum Inhalt springen
Pflegekasse & Finanzierung · Lesezeit 6 Min. · Stand: Oktober 2026

Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Alltagsbegleitung nutzen

Ab Pflegegrad 2 steckt in der Pflegesachleistung ein zweites Budget für Unterstützung im Alltag, das kaum jemand kennt. Wir erklären, wie der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI funktioniert, wie viel Geld das je Pflegegrad ist und worauf Sie beim Pflegegeld achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Bis zu 40 % der Sachleistung

Ab Pflegegrad 2 dürfen bis zu 40 % des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

318 € bis 920 € im Monat

Je nach Pflegegrad: 318,40 € (PG 2), 598,80 € (PG 3), 743,60 € (PG 4) oder 919,60 € (PG 5). Zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 €.

Wirkt auf das Pflegegeld

Die Umwandlung zählt als Sachleistung. Das Pflegegeld sinkt anteilig. Ob sich das lohnt, rechnen wir vorher gemeinsam durch.

Was ist der Umwandlungsanspruch?

Ab Pflegegrad 2 hat jede pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegesachleistungen, also auf Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Viele Familien nutzen diesen Betrag gar nicht oder nur zum Teil, weil Angehörige die Pflege übernehmen. Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI erlaubt es, bis zu 40 % dieses Sachleistungsbetrags stattdessen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen, zum Beispiel für unsere Alltagsbegleitung.

So viel Geld steckt darin (Stand 2026)

  • Pflegegrad 2: Pflegesachleistung 796 €, davon 40 % = 318,40 € im Monat
  • Pflegegrad 3: Pflegesachleistung 1.497 €, davon 40 % = 598,80 € im Monat
  • Pflegegrad 4: Pflegesachleistung 1.859 €, davon 40 % = 743,60 € im Monat
  • Pflegegrad 5: Pflegesachleistung 2.299 €, davon 40 % = 919,60 € im Monat
Der Entlastungsbetrag von 131 € kommt jeweils noch obendrauf. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung und deshalb auch keinen Umwandlungsanspruch.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 oder höher und Versorgung zu Hause
  • Der umgewandelte Teil der Sachleistung wird nicht bereits von einem Pflegedienst genutzt. Wer einen Pflegedienst hat, kann nur den nicht ausgeschöpften Rest umwandeln
  • Die Leistung wird von einem nach Landesrecht anerkannten Angebot erbracht, in NRW also nach der AnFöVO
Ein besonderer Antrag ist nicht vorgesehen. In der Praxis empfiehlt es sich, der Pflegekasse kurz mitzuteilen, dass Sie den Umwandlungsanspruch nutzen möchten. Wir übernehmen das gern mit Ihrer Vollmacht.

Der Haken: Auswirkung auf das Pflegegeld

Der umgewandelte Betrag gilt rechtlich als Pflegesachleistung. Wer Pflegegeld bezieht, bekommt es dann nur noch anteilig als Kombinationsleistung. Ein Beispiel für Pflegegrad 2: Werden die vollen 318,40 € genutzt, sind das 40 % der Sachleistung. Das Pflegegeld von 347 € sinkt um 40 % auf 208,20 €. Unterm Strich erhält die Familie also rund 318 € Alltagsbegleitung und verzichtet dafür auf etwa 139 € Pflegegeld.
Ob sich das lohnt, ist eine persönliche Entscheidung: Wer dringend Entlastung braucht, gewinnt wertvolle Stunden. Wer das Pflegegeld fest eingeplant hat, nutzt vielleicht nur einen Teil des Anspruchs. Beides ist möglich, die Umwandlung lässt sich auch teilweise und monatlich flexibel nutzen.

Unsere Empfehlung: Reihenfolge der Budgets

  1. Zuerst den Entlastungsbetrag von 131 € ausschöpfen, er kürzt nichts.
  2. Dann Verhinderungspflege prüfen, wenn eine Pflegeperson zeitweise ausfällt. Stundenweise kürzt sie das Pflegegeld ebenfalls nicht.
  3. Zuletzt der Umwandlungsanspruch in der Höhe, die zu Ihrem Bedarf und Ihrem Haushaltsbudget passt.

Gut zu wissen

Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihnen beide Varianten vor: mit und ohne Umwandlung. So sehen Sie schwarz auf weiß, wie viele Stunden Begleitung möglich sind und was vom Pflegegeld bleibt.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 45a Abs. 4 SGB XI (Umwandlungsanspruch), § 36 SGB XI (Pflegesachleistung), § 38 SGB XI (Kombinationsleistung), § 37 SGB XI (Pflegegeld). Beträge gelten seit 1. Januar 2025. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Umwandlung mit und ohne Pflegegeld durchrechnen

Mein Pflegebudget 2026

Pflegesachleistung, 40-Prozent-Umwandlung und Pflegegeld je Pflegegrad in einer Tabelle, mit Rechenblatt. PDF, 2 Seiten.

Checkliste Erstgespräch

Mit diesen Unterlagen rechnen wir beide Varianten im Erstgespräch für Sie durch. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zum Umwandlungsanspruch

Muss ich den Umwandlungsanspruch beantragen?

Kann ich den Umwandlungsanspruch bei Pflegegrad 1 nutzen?

Wir haben schon einen Pflegedienst. Geht die Umwandlung trotzdem?

Kann ich nicht genutzten Umwandlungsanspruch ansparen?

Lohnt sich die Umwandlung für Sie?

Wir rechnen beide Varianten vor, mit und ohne Umwandlung, und zeigen, was vom Pflegegeld bleibt. Kostenlos und unverbindlich.

Passende Ratgeber-Beiträge

Pflegegrad 2: Stunden berechnen

Wie Entlastungsbetrag und Umwandlung zusammen rund zehn Stunden ergeben.

Verhinderungspflege

Das dritte Budget: 3.539 € im Jahr ohne Kürzung des Pflegegelds bei stundenweiser Nutzung.

Alltagsbegleitung oder Pflegedienst?

Wie sich Pflegedienst und Alltagsbegleitung die Sachleistung teilen.