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Pflegekasse & Finanzierung · Lesezeit 6 Min. · Stand: Oktober 2026

Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr für Entlastung, wenn Angehörige eine Pause brauchen

Wer einen Angehörigen pflegt, darf krank werden, in den Urlaub fahren oder einfach einen freien Nachmittag haben. Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € bereit, der auch stundenweise für Alltagsbegleitung genutzt werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

3.539 € im Kalenderjahr

Seit 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Er gilt ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Jahr.

Auch stundenweise möglich

Bei weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Ideal für feste Nachmittage, an denen Angehörige frei haben.

Keine Wartezeit mehr

Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit Juli 2025 abgeschafft. Voraussetzung bleibt, dass eine Pflegeperson verhindert ist.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ist eine Ersatzpflege: Wenn die Person, die sonst zu Hause pflegt, vorübergehend ausfällt, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Gründe können Urlaub, Krankheit, ein Arzttermin, ein Kurs oder einfach ein freier Nachmittag sein. Die Ersatzpflege kann ein ambulanter Dienst, ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag wie Helfende Engel oder auch eine Privatperson übernehmen.

Neu seit Juli 2025: der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI). Sie entscheiden selbst, wie Sie ihn aufteilen. Beide Leistungen können jeweils bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten Vorpflege ist abgeschafft, Verhinderungspflege ist jetzt ab dem ersten Tag der Pflege möglich.
Voraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher und dass die Pflege zu Hause durch eine Pflegeperson stattfindet, die zeitweise verhindert ist.

Stundenweise oder tageweise: der Unterschied beim Pflegegeld

  • Stundenweise (weniger als acht Stunden am Tag): Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, und die Tage zählen nicht auf die acht Wochen an. Das ist die ideale Form für regelmäßige Alltagsbegleitung, etwa jeden Dienstagnachmittag.
  • Tageweise (acht Stunden und mehr): Das Pflegegeld wird für diese Tage zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag voll.

Rechenbeispiel: Entlastung für pflegende Angehörige

Frau M. pflegt ihren Vater (Pflegegrad 3) und möchte einmal pro Woche vier Stunden für sich haben. Unsere Alltagsbegleitung kostet dafür 4 × 38 € + 5 € Anfahrt = 157 € pro Einsatz, bei 52 Einsätzen im Jahr also 8.164 €. Über die Verhinderungspflege sind davon 3.539 € abgedeckt, der Rest kann über Entlastungsbetrag (1.572 € im Jahr) und Umwandlungsanspruch (598,80 € im Monat) finanziert werden. In diesem Beispiel bleibt bei voller Nutzung der Budgets keine Zuzahlung übrig.

So beantragen Sie Verhinderungspflege

  1. Formular „Antrag auf Verhinderungspflege“ bei der Pflegekasse anfordern oder online ausfüllen. Ein Antrag ist auch rückwirkend möglich.
  2. Angeben, wer die Pflege sonst übernimmt, warum diese Person verhindert ist und wer die Ersatzpflege leistet.
  3. Rechnungen oder Leistungsnachweise einreichen. Mit Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

Häufige Fehler, die Geld kosten

  • Das Budget verfällt am Jahresende. Nicht genutzte Verhinderungspflege wird nicht übertragen.
  • Wer Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt braucht, sollte dafür einen Teil des gemeinsamen Betrags zurückhalten.
  • Verhinderungspflege ersetzt nicht den Entlastungsbetrag. Beide Töpfe lassen sich kombinieren.

Gut zu wissen

Auch wer Verhinderungspflege durch eine Privatperson nutzt, kann zusätzlich unsere Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag buchen. Wir helfen Ihnen, die Budgets so zu kombinieren, dass möglichst viel Entlastung dabei herauskommt.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 39 SGB XI (Verhinderungspflege), § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege), § 42a SGB XI (gemeinsamer Jahresbetrag). Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Alle Budgets für Ihre Entlastung im Überblick

Mein Pflegebudget 2026

Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Umwandlung je Pflegegrad, mit Rechenblatt für Ihre Stunden. PDF, 2 Seiten.

Checkliste Erstgespräch

So planen wir Ihre Vertretung und die Abrechnung mit der Pflegekasse. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Muss die Pflegeperson wirklich „verhindert“ sein?

Gibt es Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1?

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?

Wird das Pflegegeld gekürzt?

Sie brauchen eine Pause? Wir springen ein.

Ob ein fester Nachmittag pro Woche oder zwei Wochen Urlaub: Wir planen die Vertretung mit Ihnen und kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.

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