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Pflegegrad · Lesezeit 5 Min. · Stand: Oktober 2026

Pflegegrad 1: Welche Leistungen Sie bekommen und wie Sie sie sinnvoll nutzen

Pflegegrad 1 gilt als „kleiner“ Pflegegrad: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung. Trotzdem stehen Ihnen jeden Monat 131 € für Unterstützung im Alltag zu, dazu Hilfsmittel, Hausnotruf und Zuschüsse für die Wohnung. Wir zeigen, was drin ist und warum Sie den Entlastungsbetrag gerade jetzt nutzen sollten.

Pflegegrad 1 in Kürze

131 € Entlastungsbetrag

Die wichtigste Leistung bei Pflegegrad 1. Reicht für rund drei Stunden Alltagsbegleitung im Monat, in diesem Beispiel ohne Zuzahlung.

Hilfsmittel, Hausnotruf, Umbau

42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschuss zum Hausnotruf und bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung.

Reform 2027 im Blick

Laut Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wegfallen. Jetzt nutzen und prüfen, ob eine Höherstufung angebracht ist.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 bekommt, wer bei der Begutachtung 12,5 bis unter 27 Punkte erreicht. Das bedeutet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“: Der Alltag klappt im Großen und Ganzen noch, aber bei einzelnen Dingen wird Hilfe gebraucht, etwa beim Treppensteigen, beim Einkaufen, bei der Orientierung oder weil die Kraft für den Haushalt nicht mehr reicht. Viele Menschen mit beginnender Demenz oder nach einem Sturz haben Pflegegrad 1.

Diese Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1

  • Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflege oder bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen eines Pflegedienstes
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, etwa für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel
  • Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € im Monat
  • Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe
  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige, kostenlos
  • Wohngruppenzuschlag von 224 € bei Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe
Nicht enthalten sind Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Diese gibt es erst ab Pflegegrad 2.

So holen Sie das Meiste aus den 131 € heraus

Mit unserem Stundensatz von 38 € plus 5 € Anfahrt sind drei einstündige Einsätze im Monat (129 €) über den Entlastungsbetrag abgedeckt. In der Praxis sieht das so aus: Alle 14 Tage ein Einkauf mit Begleitung und einmal im Monat ein längerer Spaziergang oder eine Begleitung zum Arzt. Oder Sie sammeln den Betrag über mehrere Monate und nutzen ihn für eine intensivere Phase, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Wer seit Januar nichts genutzt hat, hat im Herbst schon über 1.000 € Guthaben.

Warum Pflegegrad 1 jetzt besonders wichtig ist

Der Gesetzentwurf zur Pflegereform 2027 sieht vor, dass der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wegfällt. Stattdessen sind mehr Beratung und eine neue „Pflegebegleitung“ geplant. Noch ist nichts beschlossen, aber zwei Dinge sind jetzt sinnvoll:
  1. Den Entlastungsbetrag nutzen, solange er gilt, inklusive angesparter Restbeträge.
  2. Eine Höherstufung prüfen, wenn der Hilfebedarf seit der letzten Begutachtung gestiegen ist. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 hätten bei ehrlicher Betrachtung ihres Alltags bereits Anspruch auf Pflegegrad 2. Wir bereiten die Begutachtung mit Ihnen vor.

Wann ist der Übergang zu Pflegegrad 2 erreicht?

Ab 27 Punkten gilt Pflegegrad 2. Typische Anzeichen: Hilfe beim Waschen oder Anziehen wird regelmäßig nötig, Medikamente werden ohne Erinnerung vergessen, nachts ist Unruhe, Termine werden nicht mehr allein wahrgenommen. Mit Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld (347 €), Pflegesachleistung (796 €), der Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege hinzu. Das verändert die Möglichkeiten erheblich.

Gut zu wissen

Auch nach einer möglichen Reform bleibt Alltagsbegleitung bei Pflegegrad 1 als Selbstzahler möglich. Wir informieren alle Klienten rechtzeitig, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 15 SGB XI (Pflegegrade), § 28a SGB XI (Leistungen bei Pflegegrad 1), § 45b SGB XI, § 40 SGB XI. Beträge gelten seit 1. Januar 2025. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Höherstufung vorbereiten: Tagebuch und Checkliste

Pflegetagebuch für 14 Tage

Zeigt schwarz auf weiß, ob die 27 Punkte für Pflegegrad 2 realistisch sind. PDF, 4 Seiten.

Checkliste Begutachtung

Alles, was vor und nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes zu tun ist. PDF, 2 Seiten.

Mein Pflegebudget 2026

Alle Leistungen je Pflegegrad und ein Rechenblatt für Ihre Stundenzahl. PDF, 2 Seiten.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Wie viele Stunden Alltagsbegleitung sind mit Pflegegrad 1 möglich?

Verliere ich Pflegegrad 1 durch die Pflegereform?

Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?

Pflegegrad 1 und noch nichts genutzt?

Wir prüfen Ihr Guthaben, starten mit drei Stunden im Monat und besprechen, ob eine Höherstufung sinnvoll ist. Kostenlos und unverbindlich.

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