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Grundlagen · Lesezeit 5 Min. · Stand: Oktober 2026

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI: Was die Anerkennung in NRW bedeutet

„Anerkannt nach § 45a SGB XI“ steht auf vielen Flyern. Aber was heißt das eigentlich, wer prüft das und warum ist es für Sie als Pflegebedürftige oder Angehörige wichtig? Wir erklären die Regeln der AnFöVO NRW und woran Sie ein seriöses Angebot in Solingen erkennen.

Das Wichtigste in Kürze

Anerkennung durch die Stadt

In NRW prüfen die Kreise und kreisfreien Städte nach der AnFöVO, ob ein Angebot Konzept, Fachkraft, Schulung und Versicherung nachweist.

Nur anerkannte Angebote abrechenbar

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch dürfen nur für anerkannte Angebote eingesetzt werden. Private Helfer ohne Anerkennung fallen raus.

Geschulte Helfer, Fachkraft im Hintergrund

Alltagsbegleiter brauchen eine Basisschulung von mindestens 40 Stunden, regelmäßige Fortbildung und eine fachliche Begleitung.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

§ 45a SGB XI beschreibt Hilfen, die keine klassische Pflege sind, aber den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen spürbar erleichtern. Das Gesetz unterscheidet drei Arten:
  • Betreuungsangebote: Beschäftigung, Gespräche, Spaziergänge, Betreuungsgruppen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden: stundenweise Vertretung, Beratung und Begleitung von Angehörigen
  • Angebote zur Entlastung im Alltag: Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Terminen, Organisation des Alltags
Helfende Engel deckt alle drei Bereiche ab. Alltagsbegleitung heißt bei uns: eine feste Person, die regelmäßig kommt, zuhört, mit anpackt und begleitet.

Warum die Anerkennung so wichtig ist

Der Entlastungsbetrag von 131 € und der Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2 dürfen nur für Angebote eingesetzt werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Ohne Anerkennung zahlt die Pflegekasse nichts, auch wenn die Hilfe noch so gut ist. Für Sie als Klient bedeutet die Anerkennung außerdem: geprüftes Konzept, geschulte Mitarbeitende, Versicherungsschutz und eine Fachkraft im Hintergrund.

So funktioniert die Anerkennung in Nordrhein-Westfalen

In NRW regelt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur (kurz AnFöVO) die Details. Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, für uns also die Stadt Solingen. Ein Anbieter muss unter anderem nachweisen:
  • ein schriftliches Konzept mit Zielgruppe, Leistungen und Qualitätssicherung
  • eine fachlich geeignete Person, die das Angebot begleitet, bei uns eine Pflegefachkraft über einen Kooperationsvertrag
  • eine Basisschulung der Helferinnen und Helfer von mindestens 40 Unterrichtsstunden, dazu regelmäßige Fortbildungen
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung für alle Einsätze
  • Führungszeugnisse, bei Einsätzen mit Kindern und Jugendlichen erweiterte Führungszeugnisse
  • eine Preisliste und jährliche Berichte an die anerkennende Stelle

Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen

  1. Der Anbieter nennt die Anerkennung nach § 45a SGB XI und die zuständige Stadt oder den Kreis.
  2. Er ist im Angebotsfinder des Pflegewegweisers NRW gelistet.
  3. Preise sind transparent, Zusatzkosten wie Anfahrt werden offen genannt.
  4. Es gibt feste Ansprechpartner und eine feste Begleitperson statt ständig wechselnder Helfer.
  5. Kostenaussagen sind ehrlich: „in vielen Fällen ohne Eigenanteil“ statt pauschal „kostenlos“.

Was Alltagsbegleitung nicht leisten darf

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind keine Pflege. Körperbezogene Pflege wie Waschen oder Hilfe beim Toilettengang, medizinische Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder das Stellen von Medikamenten bleiben dem Pflegedienst vorbehalten. Auch Personenbeförderung im Sinne eines Fahrdienstes ist nicht Teil des Angebots. Wir begleiten Sie zu Terminen, zum Beispiel zu Fuß, mit dem Bus oder Taxi. Diese Abgrenzung schützt Sie, denn für jede Aufgabe ist die richtig qualifizierte Person zuständig.

Gut zu wissen

Helfende Engel ist in Solingen als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt. Die Anerkennung gilt für Senioren ebenso wie für Kinder und Jugendliche mit Pflegegrad. Die Anerkennungsunterlagen zeigen wir Ihnen auf Wunsch gern.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 45a SGB XI, § 45b SGB XI, AnFöVO NRW. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Anbieter prüfen und Gespräch vorbereiten

Checkliste Erstgespräch

Die Fragen, die Sie jedem Anbieter stellen sollten, und was wir Ihnen mitbringen. PDF, 2 Seiten.

Mein Pflegebudget 2026

Welche Budgets nur bei anerkannten Angeboten eingesetzt werden dürfen, mit allen Beträgen. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zur Anerkennung

Kann meine Nachbarin als Alltagshelferin über die Pflegekasse abrechnen?

Gilt die Anerkennung aus Solingen auch in Haan, Hilden oder Wuppertal?

Wo kann ich prüfen, ob ein Anbieter anerkannt ist?

Sind Alltagsbegleiter Pflegekräfte?

Anerkannt in Solingen, mit Herz bei Ihnen zu Hause

Lernen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch kennen. Wir zeigen Ihnen gern unsere Anerkennung und erklären, wie die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse läuft.

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