Zum Inhalt springen
Pflegekasse & Finanzierung · Lesezeit 6 Min. · Stand: Oktober 2026

Tagespflege und Alltagsbegleitung kombinieren: So nutzen Sie beide Budgets

Die Tagespflege hat ein eigenes Budget, das weder Pflegegeld noch Entlastungsbetrag schmälert. Wer die Tage in der Einrichtung mit Alltagsbegleitung an den übrigen Tagen verbindet, bekommt eine lückenlose Versorgung und entlastet Angehörige spürbar. Wir erklären die Beträge 2026, die Regeln und ein Wochenbeispiel.

Das Wichtigste in Kürze

Eigenes Budget für Tagespflege

Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse 721 € bis 2.085 € im Monat für Tagespflege. Dieses Budget wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet.

Entlastungsbetrag für den Eigenanteil

Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege zahlen Sie selbst. Dafür dürfen Sie die 131 € Entlastungsbetrag einsetzen, oder Sie nutzen sie für Alltagsbegleitung zu Hause.

Alltagsbegleitung an den übrigen Tagen

Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege finanzieren die Begleitung zu Hause an Tagen ohne Tagespflege. So entsteht eine Versorgung an fünf bis sieben Tagen in der Woche.

Was ist Tagespflege und wer bekommt sie?

Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung nach § 41 SGB XI: Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung mit Betreuung, Mahlzeiten und Aktivierung und kehren abends nach Hause zurück. Anspruch haben alle Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 übernimmt die Kasse keine Tagespflege, hier kann aber der Entlastungsbetrag von 131 € eingesetzt werden.
Das Wichtigste, das viele Familien nicht wissen: Die Tagespflege hat ein eigenes Budget und wird seit 2015 nicht mehr auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Wer Tagespflege nutzt, verliert also nichts vom Pflegegeld.

Tagespflege-Beträge 2026 je Pflegegrad

  • Pflegegrad 1: kein eigenes Budget, Entlastungsbetrag 131 € einsetzbar
  • Pflegegrad 2: 721 € im Monat
  • Pflegegrad 3: 1.357 € im Monat
  • Pflegegrad 4: 1.685 € im Monat
  • Pflegegrad 5: 2.085 € im Monat
Das Budget deckt die pflegebedingten Kosten, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und die Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung. Wie viele Tage im Monat damit möglich sind, hängt vom Tagessatz der jeweiligen Einrichtung ab.

Was Sie selbst zahlen: Verpflegung und Investitionskosten

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten der Einrichtung. Das ist je nach Tagespflege ein fester Betrag pro Anwesenheitstag. Genau für diesen Eigenanteil dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat verwenden. Sie reichen die Rechnung der Tagespflege bei der Kasse ein und bekommen bis zu 131 € erstattet.
Alternativ setzen Sie den Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung zu Hause ein. Beides gleichzeitig geht nur, solange die 131 € reichen. Welche Variante günstiger ist, rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch.

Warum Alltagsbegleitung die Tagespflege ideal ergänzt

Tagespflege findet in der Gruppe statt, zu festen Öffnungszeiten und an festen Tagen. Alltagsbegleitung ist das Gegenstück: eins zu eins, zu Hause, zu Zeiten, die Sie bestimmen. Die Kombination schließt die Lücken, die bei Tagespflege allein bleiben:
  • Tage ohne Tagespflege: Begleitung an den übrigen Wochentagen, damit niemand den ganzen Tag allein ist
  • Randzeiten: morgens vor der Abholung oder abends nach der Rückkehr, wenn Angehörige noch arbeiten
  • Termine und Einkauf: Arztbesuche, Apotheke, Behördengänge, die in der Tagespflege nicht stattfinden
  • Haushalt: leichte Hausarbeit und gemeinsames Kochen, damit das Zuhause in Ordnung bleibt
  • Bei Demenz: dieselbe vertraute Begleiterin, die Rituale kennt und an Tagespflege-Tagen den Übergang begleitet

Wochenbeispiel: Pflegegrad 3 mit Tagespflege und Alltagsbegleitung

Ein Senior mit Pflegegrad 3 besucht dienstags und donnerstags die Tagespflege. Montags, mittwochs und freitags kommt für jeweils 1,5 Stunden seine Alltagsbegleiterin: Frühstück gemeinsam vorbereiten, Spaziergang, Einkauf, Post sortieren. Am Wochenende ist die Familie da.
  1. Tagespflege: läuft über das eigene Budget von 1.357 € im Monat; der Eigenanteil für Verpflegung wird über den Entlastungsbetrag (131 €) eingereicht
  2. Alltagsbegleitung: 13 Einsätze à 62 € (1,5 Stunden plus Anfahrt) = 806 € im Monat
  3. Finanzierung: Umwandlungsanspruch 598,80 € plus Verhinderungspflege (rechnerisch 295 € im Monat) = 893,80 €
Die Alltagsbegleitung ist in diesem Beispiel vollständig über die Pflegekasse gedeckt. Das Pflegegeld sinkt wegen der Umwandlung von 599 € auf 359,40 €, bleibt aber erhalten, weil die Verhinderungspflege stundenweise und unter acht Stunden am Tag erfolgt.

Abrechnung: Wer rechnet was ab?

Die Tagespflege rechnet ihr Budget direkt mit der Pflegekasse ab und stellt Ihnen nur den Eigenanteil in Rechnung. Helfende Engel rechnet die Alltagsbegleitung über eine Abtretungserklärung ebenfalls direkt mit der Kasse ab. Sie bekommen von uns monatlich eine Übersicht der Einsätze. Wichtig: Teilen Sie uns mit, wenn Sie den Entlastungsbetrag für die Tagespflege verwenden, damit wir ihn nicht doppelt einplanen.

Gut zu wissen

Für die Nachtpflege gelten dieselben Beträge wie für die Tagespflege. Wer einen Platz in einer Tagespflege sucht, bekommt über die Pflegeberatung der Pflegekasse oder der Stadt eine Liste der Einrichtungen in der Umgebung. Auf Wunsch helfen wir bei der Suche und stimmen unsere Einsätze auf die Tagespflege-Zeiten ab.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 41 SGB XI (Tages- und Nachtpflege), § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 36 Abs. 3 SGB XI (Umwandlungsanspruch), § 39 SGB XI (Verhinderungspflege). Alle Beträge sind Höchstbeträge; die Berechnung ersetzt keine Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Kostenlose Vorlagen zum Ausdrucken

Beide Budgets im Blick behalten

Mein Pflegebudget 2026

Tagespflege, Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege je Pflegegrad in einer Tabelle plus Rechenblatt. PDF, 2 Seiten.

Checkliste Erstgespräch

Was Sie bereitlegen sollten, damit wir Tagespflege-Tage und Alltagsbegleitung sofort aufeinander abstimmen können. PDF, 2 Seiten.

Alle Vorlagen und Checklisten

Pflegetagebuch, Checkliste Begutachtung, Checkliste für Kinder: alle PDFs auf der Ratgeber-Übersicht.

Häufige Fragen zu Tagespflege und Alltagsbegleitung

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Darf ich den Entlastungsbetrag für die Tagespflege nutzen?

Gibt es Tagespflege auch bei Pflegegrad 1?

Können Sie die Einsätze auf die Tagespflege-Zeiten abstimmen?

Was ist, wenn die Tagespflege im Urlaub geschlossen ist?

Wochenplan aus Tagespflege und Begleitung zu Hause?

Wir stimmen unsere Einsätze auf die Tagespflege-Tage ab und rechnen vorher aus, welche Budgets wofür eingesetzt werden. Kostenlos und unverbindlich, gern bei Ihnen zu Hause in Solingen und Umgebung.

Passende Ratgeber-Beiträge

Alltag

Alltagsbegleitung oder Pflegedienst?

Die Unterschiede zu Pflegedienst und Haushaltshilfe und wie sich die Angebote ergänzen.
Alltag

Demenz im Alltag

Tipps für Kommunikation und Tagesstruktur, Leistungen bei Demenz und Entlastung für Angehörige.
Pflegekasse

Pflegegeld-Tabelle 2026

Alle Leistungen je Pflegegrad, Beratungsbesuch, Kombinationsleistung und Reform-Ausblick.